Approbation für ausländische Ärzte

Approbation für ausländische Ärzte

Die Approbation ist eine Voraussetzung damit Ärzte in Deutschland arbeiten können. Ärzte, die in Deutschland studiert haben, erhalten direkt nach ihrem Medizinstudium die Approbation. Für Ärzte aus dem Ausland dauert der Approbationsprozess in der Regel ca. ein bis zwei Jahre, da verschiedene bürokratische Schritte durchlaufen werden müssen.

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Approbation für ausländische Ärzte. Zum Beispiel erfahren Sie wo Sie die Approbationsurkunde beantragen oder welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

10 Schritte zur Approbation für ausländische Ärzte

Der Weg zur deutschen Approbation für ausländische Ärzte ist ein mehrstufiger Prozess. Unter anderem müssen Sie Sprachprüfungen bestehen und Dokumente abgeben, die bestimmten Anforderungen entsprechen. Beispielsweise müssen einige Dokumente notariell beglaubigt werden. Mit unseren 10 Schritten zur Approbation für ausländische geben wir Ihnen einen prozesshaften Überblick.

Erteilung der Approbation

Wenn Sie alle Schritte erfolgreich durchlaufen haben und das Landesamt von Ihnen alle notwendigen Unterlagen besitzt, steht der Erteilung der Approbation nichts mehr im Wege. In der Regel wird Ihnen dann Ihre deutsche Approbationsurkunde per Post zu geschickt. Von nun an dürfen Sie den Berufstitel „Arzt“ führen und dürfen als Arzt in Deutschland praktizieren.

Wozu ausländische Ärzte die Approbation brauchen

Damit ein Arzt in Deutschland als Arzt praktizieren darf, muss dieser über die Approbation verfügen. Dabei ist die Approbation für ausländische Ärzte ebenfalls die Voraussetzung, um den Berufstitel „Arzt“ führen zu dürfen und praktizieren zu können. Laut der Statistik der Bundesärztekammer vom 31.12.2020 gab es in Deutschland ca. 409.121 approbierte Ärzte. Ungefähr 56.107 ausländische Ärzte waren bis zu diesem Zeitpunkt in Deutschland berufstätig.

Deutsche Approbation für ausländische Ärzte

Damit ausländische Ärzte in Deutschland praktizieren können, müssen diese die Approbation bei einer der zuständigen Landes- bzw. Bezirksregierung beantragen. Jedoch wird der Antrag der deutschen Approbation für ausländische Ärzte meistens nicht direkt anerkannt. Ausschlaggebend dafür sind die verschiedenen Studieninhalte zwischen Deutschland und dem Ausland. Dementsprechend muss für die Anerkennung der Approbation die Gleichwertigkeitsprüfung für ausländische Ärzte (auch Äquivalenztest oder equivalency review gennant) erfolgreich absolviert werden. Hierbei unterscheiden sich zwei Gruppen von Verfahren bei der Approbationsbeantragung:

Approbation für ausländische Ärzte – Ein Überblick über die erforderlichen Dokumente

Die Voraussetzungen für die Erteilung der deutschen Approbation für ausländische Ärzte wird durch die ärztliche Approbationsordnung geregelt. Im Kern muss der Approbationsbeantragende folgende Dokumente bzw. Nachweise vorlegen:

 
Surgeon or doctor using a digital tablet on the background of the Germany flag. Medical equipment or medical network, technology and diagnostics in Germany.

Die Approbation für ausländische Ärzte beantragen

Die Approbation für ausländische Ärzte beantragen

Für die Beantragung der Approbationsurkunde müssen sich Ärzte aus dem Ausland an eine zuständige Bezirksregierung bzw. Landesregierung wenden. Dabei können die Ärzte frei wählen, in welchem Bundesland sie die Approbation für ausländische Ärzte beantragen. Jedoch kann die Bearbeitungszeit der Approbation für ausländische Ärzte sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Dies hängt einerseits damit zusammen, ob die bei der Beantragung der Approbationsurkunde alle Unterlagen vollständig und ordnungsgemäß vorhanden sind. Andererseits zieht sich die Erteilung der Approbation in die Länge, wenn in dem Bundesland viele Ärzte die Approbation beantragt haben. Im Folgenden ist eine Liste mit den richtigen Ansprechpartnern für die Beantragung der Approbation für ausländische Ärzte.

Berufserlaubnis für ausländische Ärzte

Neben der Approbation können Ärzte aus einem Drittstaat eine Berufserlaubnis beantragen, um in Deutschland als Arzt arbeiten zu können. Jedoch ist die Berufserlaubnis nur für zwei Jahre gültig. Die Berufserlaubnis ist für Ärzte aus einem Drittstaat erhältlich sobald sie die Fachsprachenprüfung bestanden haben und alle weiteren Voraussetzungen erfüllen.

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