Approbation für ausländische Ärzte
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Die Approbation ist eine Voraussetzung damit Ärzte in Deutschland arbeiten können. Ärzte, die in Deutschland studiert haben, erhalten direkt nach ihrem Medizinstudium die Approbation. Für Ärzte aus dem Ausland dauert der Approbationsprozess in der Regel ca. ein bis zwei Jahre, da verschiedene bürokratische Schritte durchlaufen werden müssen.
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Approbation für ausländische Ärzte. Zum Beispiel erfahren Sie wo Sie die Approbationsurkunde beantragen oder welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
10 Schritte zur Approbation für ausländische Ärzte
Der Weg zur deutschen Approbation für ausländische Ärzte ist ein mehrstufiger Prozess. Unter anderem müssen Sie Sprachprüfungen bestehen und Dokumente abgeben, die bestimmten Anforderungen entsprechen. Beispielsweise müssen einige Dokumente notariell beglaubigt werden. Mit unseren 10 Schritten zur Approbation für ausländische geben wir Ihnen einen prozesshaften Überblick.
Damit Sie als Arzt in Deutschland arbeiten können, müssen Sie die notwendigen Sprachkenntnisse nachweisen. Zum Zeitpunkt der Antragstellung benötigen Sie ein Deutsch-B2 Zertifikat von einer anerkannten Sprachschule (nach europäischem Referenzrahmen – GER). Weitere Informationen finden Sie in diesem Artikel.
Bevor Sie als ausländischer Arzt die Approbation beantragen, müssen Sie sich überlegen in welchem der 16 Bundesländer Sie diese beantragen wollen. In Ihren Überlegungen sollten Sie berücksichtigen, wo Sie die besten Chancen haben schnell die Approbation zu erhalten, wo Sie wohnen wollen. Da sich die Anforderungen von Bundesland zu Bundesland unterscheiden können, sollten Sie diese auf jeden Fall vergleichen. Beispielsweise muss in einigen Bundesländern eine Einstellungszusage vorgelegt werden.
Bei der Antragstellung für die Approbation müssen ausländische Antragsteller darauf achten, dass die beizulegenden Dokumente, den Anforderungen der Approbationsbehörden entsprechen. Im Folgenden zeigen wir in welcher Form die Dokumente einzureichen sind und wo Sie Ihre Dokumente übersetzen lassen können.
Anforderungen der Approbationsbehörden
Welche Dokumente müssen amtlich übersetzt werden?
Anforderungen der Approbationsbehörden
Für die Beantragung der Approbation für ausländische Ärzte müssen die einzurreichenden Dokumente bestimmte Anforderungen erfüllen:
Übersetzung von einem in Deutschland beeidigten Übersetzer
Bei den Dokumenten für die Beantragung der Approbation ist zu beachten, dass alle fremdsprachigen Unterlagen ins Deutsche übersetzt werden. Dabei müssen die Dokumente von einem in Deutschland öffentlich bestellten bzw. beeidigten Übersetzer übersetzt werden. Es muss erkennbar sein, dass der Übersetzer eine Übersetzung des landessprachlichen Originaldokuments angefertigt hat.
Amtlich beglaubigte Kopien
Beachten Sie, dass Sie beim Beantragen der Approbation nur amtlich beglaubigte Kopien beifügen. Senden Sie keine Nachweise im Original und keine einfachen Kopien! Amtliche Beglaubigungen werden in der Regel in Deutschland durch die Bürgerbüros oder durch einen Notar vorgenommen. Folgende Ausführungen der Dokumente benötigen Sie:
- Amtlich beglaubigte Kopie der deutschen Übersetzung + durch den Übersetzer angeheftete Kopie des landessprachlichen Originaldokuments
- Amtlich beglaubigte Kopie des landessprachlichen Originaldokuments
Haager Apostille
Vorbereitend für die Beantragung der Approbation müssen zusätzlich das Diplom/das Abschlusszeugnis der medizinischen Ausbildung sowie ggf. die Berufszulassung mit einem Haager Apostille versehen werden. Jedoch nur, wenn in Ihrem Ausbildungsland grundsätzlich die Möglichkeit besteht. Alternativ können die Dokumente von der Deutschen Botschaft im Ausbildungsland legalisiert werden.
Welche Dokumente müssen amtlich übersetzt werden?
Für die Beantragung der Approbation müssen folgende Dokumente von einem in Deutschland öffentlich bestellten bzw. beeidigten Übersetzer übersetzt werden:
- Nachweise über die abgeschlossene Ausbildung
- Detaillierte Fächerauflistung, mit Angabe der pro Fach gelehrten Stundenzahl.
- Fächer- und Notenübersicht.
- Nachweis über die Ableistung der praktischen Ausbildung.
- Identitätsnachweis (z. B. Reisepass oder Ausweis)
- Geburtsurkunde / Auszug aus dem Familienbuch
- Bei Namensänderung: Nachweis / Urkunde über die Änderung des Namens (z. B. Heiratsurkunde)
- Strafregisterauszüge (die Bescheinigung darf bei der Ausreise nicht älter als drei Monate sein),
- Certificate of Good Standing
Welche Dokumente benötigen eine Haager Apostille?
Folgende Dokumente benötigen eine Haager Apostille:
- Diplom bzw. Abschlusszeugnis der medizinischen Ausbildung
- Berufszulassung
Der Lebenslauf für den Antrag der Approbation muss in der deutschen Sprache verfasst werden. Im Austausch gegen eine geringe Gebühr übersetzen wir Ihren Lebenslauf vom Englischen ins Deutsche und überprüfen, ob Ihr Lebenslauf den Anforderungen entspricht. Auf Wunsch erhalten Sie zusätzlich ein modernes Design. Weitere Informationen finden Sie hier. ->https://europa.eu/europass/en/create-europass-cv
Für die Ausstellung der Approbation wird eine ärztliche Bescheinigung benötigt. Aus diesem ärztlichen Attest muss hervorgehen, dass der Antragsteller nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist. Die ärztliche Bescheinigung kann u.a. von einem Hausarzt ausgestellt werden.
Die meisten Landesämter verlangen einen Nachweis, dass Sie in dem Bundesland, in dem Sie die Approbation beantragen, beabsichtigen zu arbeiten. Je nach Bundesland unterscheidet sich die Art des Nachweises. In einigen Bundesländern müssen Sie nur angeben, dass Sie Vorhaben in dem Bundesland zu arbeiten oder nachweisen, dass Sie einen festen Wohnsitz in dem Bundesland haben. In vielen anderen Bundesländern müssen Sie wiederum eine Einstellungszusage vorweisen. Gegebenenfalls kann die Einstellungszusage auch ganz zum Schluss (kurz vor Erteilung der Approbation) vorgelegt werden.
Sobald Sei die benötigten Unterlagen beisammen haben müssen Sie diese an das zuständige Landesamt per Post schicken. Bevor Sie die Unterlagen jedoch verschicken, sollten Sie Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit prüfen und kontrollieren, ob Sie die Anweisungen der zuständigen Landesregierung korrekt befolgt haben. Die Anweisungen finden Sie auf der Homepage der jeweiligen Landesregierung.
Nachdem Sie Ihre Unterlagen beim zuständigen Landesamt abgegeben haben, wird Ihr Antrag auf Approbation von einem Sachbearbeiter geprüft. Dabei wird festgestellt, dass Ihnen noch das Sprachzertifikat C1 Medizin fehlt. Des Weiteren wird die Gleichwertigkeit Ihrer Ausbildungsinhalte mit den deutschen Qualifikationsstandards überprüft (Gleichwertigkeitsprüfung). Wenn Sie als Arzt in einem Drittstaat Medizin studiert haben werden hierbei fast immer elementare Unterschiede in der Ausbildung festgestellt. Diese Defizite können mit einer einschlägigen Berufserfahrung ausgeglichen werden. Bewertet die Approbationsbehörde die Gleichwertigkeit nicht als ausreichend, werden Sie aufgefordert eine Kenntnisprüfung abzulegen.
Sofern das Landesamt feststellt, dass Sie nicht über die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache für die ärztliche Tätigkeit verfügen, müssen Sie die Fachsprachprüfung erfolgreich bestehen. In der Regel werden Sie durch den Antrag auf Approbation automatisch für diese Prüfung angemeldet. Weiterführende Informationen erhalten Sie hier.
Die Kenntnisprüfung stellt sicher, dass der Antragsteller die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, um als Arzt in Deutschland praktizieren zu können. Die Kenntnisprüfung stellt sicher, dass der Antragsteller. Dementsprechend ist das gesamte Wissen der deutschen Abschlussprüfung prüfungsrelevant. Für mehr Informationen klicken Sie hier.
Erteilung der Approbation
Wenn Sie alle Schritte erfolgreich durchlaufen haben und das Landesamt von Ihnen alle notwendigen Unterlagen besitzt, steht der Erteilung der Approbation nichts mehr im Wege. In der Regel wird Ihnen dann Ihre deutsche Approbationsurkunde per Post zu geschickt. Von nun an dürfen Sie den Berufstitel „Arzt“ führen und dürfen als Arzt in Deutschland praktizieren.
Wozu ausländische Ärzte die Approbation brauchen
Damit ein Arzt in Deutschland als Arzt praktizieren darf, muss dieser über die Approbation verfügen. Dabei ist die Approbation für ausländische Ärzte ebenfalls die Voraussetzung, um den Berufstitel „Arzt“ führen zu dürfen und praktizieren zu können. Laut der Statistik der Bundesärztekammer vom 31.12.2020 gab es in Deutschland ca. 409.121 approbierte Ärzte. Ungefähr 56.107 ausländische Ärzte waren bis zu diesem Zeitpunkt in Deutschland berufstätig.
Deutsche Approbation für ausländische Ärzte
Damit ausländische Ärzte in Deutschland praktizieren können, müssen diese die Approbation bei einer der zuständigen Landes- bzw. Bezirksregierung beantragen. Jedoch wird der Antrag der deutschen Approbation für ausländische Ärzte meistens nicht direkt anerkannt. Ausschlaggebend dafür sind die verschiedenen Studieninhalte zwischen Deutschland und dem Ausland. Dementsprechend muss für die Anerkennung der Approbation die Gleichwertigkeitsprüfung für ausländische Ärzte (auch Äquivalenztest oder equivalency review gennant) erfolgreich absolviert werden. Hierbei unterscheiden sich zwei Gruppen von Verfahren bei der Approbationsbeantragung:
- Ärzte, mit einem Medizinstudium in der EU/EWR oder Schweiz
- Ärzte, mit einem Medizinstudium in einem Drittstaat
Approbation für ausländische Ärzte – Ein Überblick über die erforderlichen Dokumente
Die Voraussetzungen für die Erteilung der deutschen Approbation für ausländische Ärzte wird durch die ärztliche Approbationsordnung geregelt. Im Kern muss der Approbationsbeantragende folgende Dokumente bzw. Nachweise vorlegen:
Benötigte Unterlagen | EU, EWR, Schweiz | Drittstaat |
---|---|---|
Antrag auf Erteilung der Approbation | ✓ | ✓ |
Deutschsprachiger Lebenslauf | ✓ | ✓ |
Nachweise über die abgeschlossene Ausbildung: a) Diplom, b) detaillierte Fächerauflistung, mit Angabe der pro Fach gelehrten Stundenzahl, c) Fächer- und Notenübersicht, d) Nachweis über die Ableistung der praktischen Ausbildung | ✓ | ✓ |
Approbation aus dem Heimatland | ✓ | ✓ |
Identitätsnachweis (z. B. Reisepass oder Ausweis) | ✓ | ✓ |
Geburtsurkunde / Auszug aus dem Familienbuch | ✓ | ✓ |
Bei Namensänderung: Nachweis / Urkunde über die Änderung des Namens (z. B. Heiratsurkunde) | ✓ | ✓ |
Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Arztberufes | ✓ | ✓ |
Amtliches Führungszeugnis – Belegart 0 – (Inland) | ✓ | ✓ |
Strafregisterauszüge aus dem Heimatland | ✓ | ✓ |
Certificate of Good Standing | ✓ | ✓ |
Sprachzertifikat, welches die Deutschkenntnisse mit mindestens B2 bescheinigt | ✓ | ✓ |
Fachsprachzertifikat für Medizin Niveau C1 (GER) | ✓ | ✓ |
Kenntnisprüfung | ✘ | ✓ |
Einstellungszusage oder Absichtserklärung im Bundesland zu arbeiten (Aufgepasst: Je nach Bundesland gelten andere Auflagen) | ✘ | ✓ |
Die Approbation für ausländische Ärzte beantragen
Für die Beantragung der Approbationsurkunde müssen sich Ärzte aus dem Ausland an eine zuständige Bezirksregierung bzw. Landesregierung wenden. Dabei können die Ärzte frei wählen, in welchem Bundesland sie die Approbation für ausländische Ärzte beantragen. Jedoch kann die Bearbeitungszeit der Approbation für ausländische Ärzte sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Dies hängt einerseits damit zusammen, ob die bei der Beantragung der Approbationsurkunde alle Unterlagen vollständig und ordnungsgemäß vorhanden sind. Andererseits zieht sich die Erteilung der Approbation in die Länge, wenn in dem Bundesland viele Ärzte die Approbation beantragt haben. Im Folgenden ist eine Liste mit den richtigen Ansprechpartnern für die Beantragung der Approbation für ausländische Ärzte.
Berufserlaubnis für ausländische Ärzte
Neben der Approbation können Ärzte aus einem Drittstaat eine Berufserlaubnis beantragen, um in Deutschland als Arzt arbeiten zu können. Jedoch ist die Berufserlaubnis nur für zwei Jahre gültig. Die Berufserlaubnis ist für Ärzte aus einem Drittstaat erhältlich sobald sie die Fachsprachenprüfung bestanden haben und alle weiteren Voraussetzungen erfüllen.