Fachsprachprüfung
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Fachsprachprüfung für Mediziner
Die Fachsprachprüfung für Mediziner ist für alle ausländischen Ärzte relevant, die nicht in Deutschland studiert haben. In der Regel müssen ausländische Ärzte im Zuge des Approbationsverfahrens eine Fachsprachenprüfung Medizin ablegen. Hier sind die wichtigen Informationen zur Fachsprachenprüfung in der Medizin gelistet.
Fachsprachprüfung Medizin
Um die Approbation als ausländischer Arzt oder die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufes (i.F. Berufserlaubnis) zu erhalten, wird laut der Bundesärzteordnung § 3 Abs. 1 Nr. 5, ein Nachweis verlangt, der die notwendigen Kenntnisse in der deutschen Sprache bestätigt, um die Tätigkeit als Arzt in Deutschland ausführen zu können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Ablegung der Fachsprachenprüfung. Beim Bestehen der Fachsprachprüfung wird das Fachsprachenzertifikat ausgestellt.
Am 26/27.06.2014 wurde auf der 87. Gesundheitskonferenz beschlossen, dass die Erteilung der Approbation für ausländische Ärzte mitunter Fachsprachenkenntnisse im berufsspezifischen Kontext, mindestens auf dem Sprachniveau C1, voraussetzen.
Wer muss eine Fachsprachenprüfung absolvieren?
Die Fachsprachenprüfung muss jeder Arzt durchführen, der die Approbation oder Berufserlaubnis beantragt und nicht die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache für die ärztliche Tätigkeit nachweisen kann.
Eine Fachsprachenprüfung ist nicht notwendig, wenn der Arzt
- einen Abschluss an einer deutschsprachigen Hochschule besitzt oder,
- einen Abschluss an einer deutschsprachigen Schule mit einer mindestens zehnjährigen allgemeinbildenden Schulbildung besitzt oder
- einen Abschluss mit einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung in deutscher Sprache erworben hat.
Voraussetzung für die Fachsprachenprüfung
Um sich für eine Fachsprachenprüfung anzumelden sind allgemeine Sprachkenntnisse nachzuweisen. Diese sind durch Prüfungszeugnisse (Zertifikate) zu belegen und müssen zumindest den Anforderungen der Stufe B2 des „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ (GER) oder einem gleichwertigen Sprachniveau entsprechen.
Anmeldung zur Fachsprachprüfung
Um sich für die Fachsprachprüfung anmelden zu können, muss der Arzt zunächst seine Approbation bzw. Berufserlaubnis bei der zuständigen Landes- bzw. Bezirksregierung beantragen. Im nächsten Schritt überprüft die Behörde, ob eine Fachsprachprüfung notwendig ist. Sollte dies der Fall sein kontaktiert die Landes- bzw. Bezirksregierung die zuständige Ärztekammer des Bundeslandes und übermittelt die erforderlichen Dokumente. Anschließend wird der Arzt durch die Ärztekammer kontaktiert. Meistens per E-Mail. In dieser E-Mail wird der Arzt aufgefordert die Verwaltungsgebühr für die Fachsprachprüfung zu überweisen. Nach dem Bezahlungseingang erhält der Arzt einen Prüfungstermin und weitere notwendige Informationen für die Fachsprachenprüfung. Unter anderem wird neben dem Prüfungsort auch die genaue Uhrzeit mitgeteilt. Kommt der Arzt zu spät zur Fachsprachenprüfung wird sein verspätetes Erscheinen als Nicht-Bestehen gewertet.
Zusammenfassend muss der Arzt sich nicht für die Fachsprachprüfung persönlich anmelden. Dies geschieht durch die Beantragung der Approbation bzw. Berufserlaubnis automatisch.
Kosten der Fachsprachenprüfung
Die Kosten für die Fachsprachenprüfung variieren zwischen 350€ und 490€ und unterscheiden sich je nach Bundesland. Ein Vergleich der Kosten für die Fachsprachenprüfung erhalten Sie .
Ablauf der Fachsprachprüfung
Die Fachsprachprüfung dauert 60 Minuten und findet in Form einer Einzelprüfung statt. Bei den Prüfern handelt es sich um erfahrene Ärztinnen und Ärzte. Inhalt der Fachsprachenprüfung ist ein Fallbeispiel einer typischen Situation im Krankenhaus. Dabei wird eine Gesprächs- und Dokumentationssituation simuliert. Im Mittelpunkt der Prüfung steht die Abfrage des Hörverstehens sowie der mündlichen und schriftlichen Ausdrucksfähigkeit. In diesem Zusammenhang wird das medizinische Fachwissen nicht bewertet. Dennoch ist das medizinische Fachwissen für das Bestehen der Fachsprachprüfung zwingend erforderlich. Beispielsweise wird das medizinische Fachwissen für das Hörverstehen, die direkte Wiedergabe der Diagnose und die entsprechenden Therapieempfehlung benötigt.
Der Aufbau der Fachsprachenprüfung
Die Fachsprachenprüfung besteht aus drei Teilen, die jeweils ca. 20 Minuten dauern:
1. Arzt-Patienten-Gespräch:
Der erste Teil der Prüfung beinhaltet ein simuliertes Arzt-Patienten-Gespräch. Dabei führt Prüfungskandidat mit einem simulierten Patienten ein Anamnesegespräch durch. In dem Gespräch wird der Patient durch einen Arzt der Prüfungskommission gespielt. Die Aufgabe des Prüfungskandidaten besteht darin, die Verdachtsdiagnosen zu erläutern und zu formulieren, Vorschläge zur weiteren Diagnostik und Therapie zu unterbreiten und dem Patienten die vorgesehen Maßnahmen zu erklären. Auf die Rückfragen des Patienten muss der Prüfungskandidat angemessen reagieren. Diesbezüglich ist das Hörverständnis ein zentraler Bestandteil der Prüfung. Weiterhin wird bewertet, inwieweit der Kandidat auf den Patienten eingehen und entsprechende Rückfragen stellen kann. Vom Prüfungskandidaten wird erwartet, dass er die Aussagen des Patienten sicher verstehen kann und eine klar verständliche Sprache verwendet, die möglichst wenige Fremdwörter und medizinischer Fachtermini beinhaltet. Während der Anamnese darf sich der Prüfungskandidat schriftliche Notizen machen.
2. Dokumentation:
Der zweite Teil der Fachsprachprüfung beinhaltet die Dokumentation und baut auf dem vorangegangenen Arzt-Patienten-Gespräch auf. Der Prüfling erhält hierfür einen Anamnesebogen. Auf diesem Anamnesebogen soll der Prüfungskandidat, die im Anamnesegespräch gewonnenen, medizinisch relevanten Informationen in einem Arztbericht schriftlich zusammenfassen. Hierfür dürfen die ggf. angefertigten schriftlichen Notizen verwendet werden. Außerdem wird ein medizinisches Fachwörterbuch zur Verfügung gestellt, welches ebenfalls genutzt werden darf. Die Dokumentation des Anamnesegesprächs findet in einem separaten Raum statt. Währenddessen beaufsichtigen die Mitarbeiter der Ärztekammer diesen Prüfungsteil und sorgen für die Einhaltung der zeitlichen Vorgaben.
3. Arzt-Arzt-Gespräch:
Der letzte Teil der Fachsprachprüfung enthält ein Arzt-Arzt-Gespräch. Dabei geht es um eine Patientenvorstellung innerhalb eines Übergabegesprächs mit einem ärztlichen Kollegen. In dem Übergabegespräch informiert der Prüfungskandidat einen Arzt aus dem Prüfungsausschuss über die im Arzt-Patienten-Gespräch gewonnenen Informationen. Hierbei sollen die gewonnen Informationen strukturiert und unter Verwendung medizinischer Fachbegriffe wiedergegeben werden. Im Anschluss stellt der Prüfer noch weitere Fragen. Zum Abschluss muss der Prüfling ein paar medizinische Fachbegriffe ins Deutsche übersetzen.
Bewertung der Fachsprachprüfung
Die Bewertung der Fachsprachprüfung wird durch die Mitglieder der Prüfungskommission vorgenommen. Diese erfolgt durch ein einheitlich strukturiertes Schema. Unmittelbar nach der Prüfung wird dem Teilnehmer eine Rückmeldung gegeben, ob er die Prüfung bestanden hat oder nicht.
Wie oft kann die Fachsprachprüfung wiederholt werden?
Für die Wiederholung der Fachsprachprüfung gibt es keine Begrenzung. Das heißt also, dass die Fachsprachprüfung beliebig oft wiederholt werden kann. Jedoch muss jedes Mal die volle Prüfungsgebühr bezahlt werden.